Steuererklärung im dualen Studium: Pflicht, Vorteile und Tipps
Musst du im dualen Studium eine Steuererklärung machen? Erfahre hier Schritt für Schritt, wann sie Pflicht ist, wann sie sich lohnt und welche Kosten du absetzen kannst.
Steuererklärung im dualen Studium – einfach erklärt
Das duale Studium ist vielseitig und praxisorientiert: Du verknüpfst Vorlesungen mit echter Berufserfahrung, verdienst dein eigenes Gehalt und gewinnst Kontakte für die Zukunft. Doch Gehalt bedeutet auch Steuern.
Viele dual Studierende fragen sich, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen und wenn ja, warum sich der Aufwand lohnt.
Die gute Nachricht: Eine Steuererklärung ist in den meisten Fällen freiwillig, kann dir aber spürbar Geld zurückbringen. Du befindest dich noch in der Ausbildung und kannst viele Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, das unterscheidet dich von klassischen Studierenden.
In diesem Guide erklären wir dir verständlich, was die Steuererklärung für duale Studierende bedeutet, welche Kosten absetzbar sind und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

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Muss ich im dualen Studium eine Steuererklärung machen?
Viele duale Studierende denken zuerst an Pflicht oder Frist. Tatsächlich ist die Steuererklärung in den meisten Fällen freiwillig. Du bist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn du neben deiner Ausbildungsvergütung weitere steuerpflichtige Einnahmen hast, z. B. aus einem Nebenjob oder wenn du in Steuerklasse VI eingestuft wirst. Hast du jedoch nur dein Gehalt vom Praxispartner, keine Nebeneinkünfte und bist in Steuerklasse I, besteht meist keine Pflicht. Freiwillig lohnt es sich trotzdem: Als dualer Student kannst du dir Lohnsteuer zurückholen und deine Ausbildungskosten absetzen.
Wann besteht eine Steuerpflicht?
- Wenn du zusätzliches Einkommen hast (z. B. Minijob mit Lohnsteuerabzug, Kapitalerträge über dem Pauschbetrag).
- Wenn du in einer höheren Steuerklasse eingestuft bist oder der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abgeführt hat (z. B. Steuerklasse VI).
- Wenn dich das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.
Wann ist die Steuererklärung freiwillig, aber sinnvoll?
Wenn dein Gehalt deine einzige Einnahmequelle ist, musst du häufig keine Steuererklärung abgeben – du kannst es aber tun.
Liegt dein Einkommen unter dem jeweils geltenden Grundfreibetrag, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Dennoch wird während des Jahres Lohnsteuer abgeführt. Über eine freiwillige Steuererklärung kannst du dir diese Beträge möglicherweise erstatten lassen.
Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Übersteigen deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, kann sich deine Rückerstattung erhöhen.
Lohnt sich eine Steuererklärung im dualen Studium?
Warum viele Studierende Geld zurückbekommen
Bei dualen Studierenden führt der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Wenn dein Jahresbrutto unter dem jeweils geltenden Grundfreibetrag liegt, besteht häufig keine tatsächliche Steuerlast.
Durch die Steuererklärung kannst du:
- zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückfordern,
- deine beruflich veranlassten Aufwendungen berücksichtigen lassen,
- unter Umständen einen Verlustvortrag bilden.
Realistische Rückerstattungen
Die Höhe einer möglichen Rückerstattung hängt von deinem Einkommen, deiner Steuerklasse und deinen absetzbaren Kosten ab. Viele dual Studierende erhalten eine spürbare Rückzahlung, eine Garantie gibt es jedoch nicht.
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Was kann ich im dualen Studium von der Steuer absetzen?
Im dualen Studium befindest du dich in einem Dienstverhältnis. Daher gelten deine Studien- und Arbeitskosten als Werbungskosten und sind grundsätzlich unbegrenzt absetzbar.
Werbungskosten im Überblick
Fahrtkosten:
Fahrten zum Unternehmen gelten in der Regel als Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Hier wird die gesetzlich festgelegte Entfernungspauschale pro Kilometer angesetzt.
Ob die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte oder als Auswärtstätigkeit gilt, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und der konkreten Ausgestaltung ab.
Arbeitsmittel & Berufskleidung
Berufsbezogene Kleidung sowie Arbeitsmittel wie Laptop, Tablet oder Fachliteratur können angesetzt werden. Bei gemischter Nutzung wird der berufliche Anteil berücksichtigt.
Studien- und Prüfungsgebühren
Gebühren für das duale Studium, Semesterbeiträge oder Prüfungsgebühren können als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bürobedarf & Fachliteratur
Schreibmaterialien, Bücher oder Software mit beruflichem Bezug sind absetzbar.
Beiträge & Versicherungen
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden oder beruflich veranlasste Versicherungen können berücksichtigt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Wenn du aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhältst, können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten geltend gemacht werden.
Verpflegungsmehraufwand & Reisen
Bei beruflich veranlassten Reisen können gesetzlich definierte Pauschalen angesetzt werden.
Kontoführungsgebühren
Für beruflich veranlasste Kontoführung kann eine steuerliche Pauschale berücksichtigt werden.
Semesterticket
Kosten für beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen des Studiums können steuerlich relevant sein.
Sonderausgaben vs. Werbungskosten: Warum duale Studierende im Vorteil sind
Klassische Studierende können Studienkosten häufig nur als Sonderausgaben ansetzen. Diese sind gesetzlich begrenzt und können nicht in zukünftige Jahre übertragen werden.
Duale Studierende hingegen befinden sich in einem Dienstverhältnis. Dadurch können Ausbildungskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Selbst wenn aktuell keine Steuer anfällt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verlustvortrag entstehen, der sich in späteren Berufsjahren steuermindernd auswirken kann.
Fahrtkosten, Pendlerpauschale und Arbeitsmittel
Fahrtkosten zählen häufig zu den größten Posten. Für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte wird die gesetzlich festgelegte Entfernungspauschale angewendet. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle steuerliche Regelung.
Arbeitsmittel wie Laptops oder Software können bei überwiegend beruflicher Nutzung vollständig oder anteilig berücksichtigt werden.
Erstausbildung oder Zweitausbildung: Warum das wichtig ist
Duale Studierende befinden sich meist in ihrer Erstausbildung. Aufgrund des bestehenden Dienstverhältnisses können dennoch Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bei einer Zweitausbildung (zum Beispiel Master nach Bachelor) gelten ebenfalls die Regelungen für Werbungskosten, sofern weiterhin ein beruflicher Zusammenhang besteht.
Wie funktioniert die Steuererklärung im dualen Studium?
Unterlagen, die du brauchst
- Lohnsteuerbescheinigung des Praxispartners
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise über Studien- und Prüfungsgebühren
- Belege für Fahrtkosten, Arbeitsmittel und weitere Aufwendungen
- Steuer-ID und Bankverbindung
Schritt für Schritt zur Steuererklärung
- Belege sammeln
- Geeignete Steuersoftware wählen (z. B. ELSTER oder digitale Tools)
- Persönliche Daten und Einkünfte eintragen
- Werbungskosten erfassen
- Erklärung elektronisch einreichen
- Steuerbescheid prüfen
Duales Studium: Bachelor oder Master – Was ist an der CBS möglich?
Ob du nach dem Abitur direkt durchstarten willst oder bereits ein Erststudium abgeschlossen hast – an der CBS findest du duale Studienmodelle, die zu deinem Bildungsweg passen.
Bachelor
Abi in der Tasche und bereit für den Karrierestart? Das duale Bachelorstudium an der CBS verbindet Theorie und Praxis – ideal für Schulabgänger:innen.
Master
Bachelor abgeschlossen und Lust auf mehr? Das duale Masterstudium verbindet vertieftes Fachwissen mit Berufserfahrung – ideal für den nächsten Karriereschritt.
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FAQs Häufige Fragen zur Steuererklärung im dualen Studium
Auch nach einer ausführlichen Erklärung bleiben oft Detailfragen offen. Hier findest du die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.












