Nebenjob im dualen Studium: Erlaubt, sinnvoll und was du beachten musst

Darfst du im dualen Studium einen Nebenjob machen? Hier erfährst du, ob es erlaubt ist, wie viele Stunden möglich sind und wie sich ein Nebenjob auf Steuern, Kindergeld und deinen Studienerfolg auswirkt.

Nebenjob im dualen Studium: Das solltest du vorab klären

Du steckst mitten im dualen Studium, verdienst schon ein Gehalt über deinen Praxispartner und fragst dich: Lohnt sich ein Nebenjob?

Die gute Nachricht: Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt – aber nur unter klaren Bedingungen.

Die nicht so gute: Ein Nebenjob kostet Zeit, Energie und kann sich auf deine Finanzen und Förderungen auswirken. Diese Seite hilft dir, eine informierte Entscheidung zu treffen und Schritt für Schritt zu prüfen, ob ein Nebenjob für dich Sinn macht.

Zwei junge Männer im Gespräch am Tisch – Symbolbild für duales Studium Kindergeld und finanzielle Unterstützung während der Ausbildung.

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Darf man im dualen Studium einen Nebenjob machen?

Ein Nebenjob im dualen Studium ist nicht automatisch verboten, er muss aber mit dem Praxispartner und den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen. Duale Studierende können grundsätzlich einen Nebenjob ausüben, solange er ordnungsgemäß angezeigt wird und Studium sowie Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Dazu gelten folgende Grundregeln:

Genehmigungspflicht und Anzeigepflicht

  • Ausbildungsvertrag prüfen: In deinem Ausbildungsvertrag ist oft festgelegt, dass Nebenbeschäftigungen genehmigt werden müssen. Hole dir dazu schriftlich die Zustimmung deines Praxispartners.
  • Anzeige beim Arbeitgeber: Vor der Aufnahme deines Nebenjobs musst du diesen bei deinem Arbeitgeber melden. In vielen Fällen ist eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, da du sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen riskierst.
  • Wettbewerbsverbot beachten: Ein Nebenjob, der in Konkurrenz zu deinem Praxisbetrieb steht, ist meist ausgeschlossen.

Rechtliche Grenzen und Arbeitszeit

  • Arbeitszeitgesetz: Als dual Studierende:r giltst du in der Regel als Arbeitnehmer:in. Du darfst maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten (Haupt- und Nebenjob zusammen). Zusätzlich sind gesetzliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einzuhalten.
  • Studien‑ & Praxisbelastung: Viele Hochschulen empfehlen, nicht mehr als 5–10 Stunden pro Woche zusätzlich zu arbeiten, um den Studienerfolg nicht zu gefährden. Minijobs bieten hierfür flexible Modelle.

Wie viele Stunden darf ich im dualen Studium arbeiten?

Die zulässige Stundenzahl hängt vom Beschäftigungstyp ab:

Minijobs

Minijobs gelten als geringfügige Beschäftigungen. Ein Minijob ist möglich, wenn du die jeweils geltende Verdienstgrenze für Minijobs nicht überschreitest, die sich dynamisch am gesetzlichen Mindestlohn orientiert (z. B. 603 € monatlich im Jahr 2026).

  • Maximaler Monatsverdienst im Rahmen der jeweils gültigen Minijob-Grenze.
  • Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich, von der du dich auf Antrag befreien lassen kannst.
  • Die klassische 20-Stunden-Regel gilt für dual Studierende nur eingeschränkt, da sie sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Arbeitnehmer:innen gelten. Maßgeblich ist vor allem das Arbeitszeitgesetz.

Werkstudent:in / reguläre Beschäftigung

Als Werkstudent:in darfst du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten; in der vorlesungsfreien Zeit sind mehr Stunden erlaubt. Dual Studierende gelten allerdings meist nicht als klassische Werkstudent:innen, weil sie bereits einen Arbeitsvertrag mit dem Praxispartner haben. Wenn du dennoch eine werkstudentische Tätigkeit ausübst, gilt:

  • Einkommen wird regulär versteuert.
  • Sozialversicherungspflicht richtet sich nach Art und Umfang der Beschäftigung, nicht allein nach einer festen Einkommensgrenze.

Übrigens:
Ein Werkstudierendenjob kann sich besonders lohnen, wenn er fachlich relevant ist und zusätzliche Kompetenzen vermittelt.

Welche Nebenjobs eignen sich für dual Studierende?

Nebenjobs sollten flexibel sein und im besten Fall fachliche Relevanz bieten.

Flexible Minijobs

  • Service & Gastronomie: Abend‑ und Wochenendschichten lassen sich mit Studium und Praxis vereinbaren.
  • Nachhilfe & Tutor:innen‑Jobs: Gerade wenn du in Mathe, Sprachen oder Programmierung stark bist, kannst du andere Schüler:innen unterstützen.
  • Freelancing & Projektarbeiten: Grafik‑ oder Web‑Projekte lassen sich zeitlich steuern; ideal für Marketing‑ und Informatik‑Studierende.

Fachlich relevante Tätigkeiten

  • Werkstudierendenstellen im Fachbereich: Auch wenn du schon bei deinem Praxispartner arbeitest, kann ein zweiter Werksstudierendenjob in einem anderen Unternehmen dein Netzwerk erweitern.
  • Innovation oder Start‑up‑Jobs: Start‑ups bieten meist flexible Arbeitszeiten und spannende Erfahrungen.
  • Forschung & wissenschaftliche Hilfskraft: Wenn deine Hochschule dies anbietet, kannst du an Projekten mitarbeiten (ECTS-Anrechnung ist jedoch hochschulabhängig).

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Hat ein Nebenjob Auswirkungen auf Steuern und Abgaben?

Steuerliche Aspekte

  • Minijob: Pauschale Abgaben werden vom Arbeitgeber abgeführt. Für dich fallen keine Lohnsteuer und keine volle Sozialversicherung an.
  • Regulärer Nebenjob: Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze führt zur Lohnsteuerpflicht. Zusätzliche Beschäftigungen werden häufig über Steuerklasse VI abgerechnet, was zu Nachzahlungen führen kann.
  • Werkstudierendenregel: Als Werkstudent:in zahlst du Rentenversicherungsbeiträge, bist aber kranken- und pflegeversicherungsfrei. Diese Regel greift bei dual Studierenden jedoch meist nicht.

Übrigens:
Die Art der Besteuerung hängt von der Anmeldung der Beschäftigung ab und Nachzahlungen sind möglich.

Sozialversicherung und Abzüge

  • Krankenversicherung: Studierende sind meist familienversichert oder zahlen einen studentischen Beitrag. Bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen oder ab dem 25. Lebensjahr kann eine eigene Krankenversicherung notwendig werden.
  • Rentenversicherung: Auch im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht (Eigenanteil aktuell 3,6 %), eine Befreiung ist auf Antrag möglich.

Beeinflusst ein Nebenjob Kindergeld, BAföG oder Wohngeld?

Kindergeld

Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt, solange du dich in deiner Erstausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist. Ein Nebenjob – auch mit höherem Einkommen – hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind.

BAföG und Wohngeld

  • BAföG: Beim klassischen BAföG gibt es einen Freibetrag für Einkommen. Überschreitest du diesen, wird dein BAföG-Satz gekürzt. Dual Studierende erhalten selten BAföG, müssen aber im Fall eines Anspruchs jedes Nebeneinkommen angeben.
  • Wohngeld: Wohngeld hängt vom Haushaltseinkommen ab. Ein Minijob kann die Höhe reduzieren, ist aber bei niedrigem Einkommen oft unproblematisch. Informiere dich bei deiner Wohngeldstelle.

Lohnt sich ein Nebenjob im dualen Studium wirklich?

Vorteile

  • Zusätzliches Einkommen: Gerade wenn das Gehalt im ersten Studienjahr gering ist, kann ein Nebenjob helfen, Miet‑ und Lebenshaltungskosten zu stemmen.
  • Praxis und Soft Skills: Ein Nebenjob im Kundenservice fördert Kommunikationsfähigkeit; in einem Start‑up lernst du Selbstorganisation.
  • Netzwerk: Du knüpfst Kontakte außerhalb deines Praxispartners, die später Türen öffnen können.

Nachteile und Risiken

  • Zeitmangel: Ein duales Studium ist intensiv; viele Studierende mit einem Nebenjob haben wenig Freizeit. Erholungszeiten sind wichtig, um Leistung zu halten.
  • Steuerliche Nachzahlungen: Der Arbeitgeber entscheidet über die Besteuerung des Minijobs; mögliche Nachzahlungen können den finanziellen Vorteil schmälern.
  • Studienerfolg: Zu viele Arbeitsstunden können dazu führen, dass du Vorlesungen verpasst oder schlecht vorbereitet bist. Eine schlechte Performance im Studium kann deine Karrierechancen mindern.

Duales Studium: Bachelor oder Master – Was ist an der CBS möglich?

Ob du nach dem Abitur direkt durchstarten willst oder bereits ein Erststudium abgeschlossen hast – an der CBS findest du duale Studienmodelle, die zu deinem Bildungsweg passen.

Bachelor

Abi in der Tasche und bereit für den Karrierestart? Das duale Bachelorstudium an der CBS verbindet Theorie und Praxis – ideal für Schulabgänger:innen.

Master

Bachelor abgeschlossen und Lust auf mehr? Das duale Masterstudium verbindet vertieftes Fachwissen mit Berufserfahrung – ideal für den nächsten Karriereschritt.

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Starte dein duales Studium in zukunftsstarken Bereichen – von Wirtschaft über Soziales bis hin zu Gesundheit und Pädagogik. An der CBS kombinierst du fundiertes Fachwissen mit wertvoller Praxiserfahrung. So bereitest du dich optimal auf den Berufseinstieg vor – flexibel, praxisnah und mit besten Karrierechancen in einer dynamischen Arbeitswelt.

FAQs Häufige Fragen zum Nebenjob im dualen Studium

Ein Nebenjob im dualen Studium wirft viele praktische Fragen auf – von Arbeitszeit über Genehmigungspflicht bis hin zu Steuern und Förderungen. Hier findest du die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst, damit du schnell einschätzen kannst, was erlaubt ist und worauf du achten solltest.

Darf man im dualen Studium einen Nebenjob machen?

Wie viele Stunden darf ich neben dem dualen Studium arbeiten?

Muss mein Praxispartner einem Nebenjob zustimmen?

Wird ein Nebenjob im dualen Studium versteuert?

Hat ein Nebenjob Einfluss auf Kindergeld?

Beeinflusst ein Nebenjob BAföG oder Wohngeld?

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