Kindergeld im dualen Studium: Anspruch, Voraussetzungen und wichtige Infos

Bekommst du im dualen Studium Kindergeld? Erfahre Schritt für Schritt, ob Anspruch besteht, wie lange Kindergeld gezahlt wird und was deine Eltern wissen müssen.

Kindergeld im dualen Studium: Das solltest du vorab wissen

Du hast dein duales Studium gestartet oder stehst kurz davor – aufregend! Doch auch wenn du bereits eine Vergütung von deinem Praxispartner erhältst, reicht das Geld oft nicht für Miete, Lebenshaltungskosten und Freizeit.

Viele stellen sich daher die Frage: Gibt es im dualen Studium weiterhin Kindergeld?

Die Antwort lautet: In den meisten Fällen ja, doch sie hängt von deinem Alter, deinem Studienmodell und deiner Ausbildungssituation ab. In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Antrag funktioniert. Außerdem erfährst du, warum das duale Studium an der CBS University of Applied Sciences dir neben finanzieller Unterstützung echte Karrierechancen bietet.

Zwei junge Männer im Gespräch am Tisch – Symbolbild für duales Studium Kindergeld und finanzielle Unterstützung während der Ausbildung.

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Bekomme ich Kindergeld im dualen Studium?

Kindergeld ist eine bundesweit einheitliche staatliche Leistung zur finanziellen Entlastung von Familien. Grundsätzlich wird es vom ersten Lebensmonat eines Kindes bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, insbesondere während:

  • einer Berufsausbildung
  • eines Vollzeit- oder dualen Studiums
  • eines anerkannten Freiwilligendienstes (z. B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
  • einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Ein duales Studium zählt grundsätzlich als Ausbildung. Eigene Einkünfte oder eine Praxisvergütung schließen den Kindergeldanspruch nicht aus, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Was zählt als Erstausbildung?

Als Erstausbildung gilt die erste abgeschlossene Berufsausbildung oder der erste Hochschulabschluss.

  • Ausbildungsintegrierendes duales Studium: Du absolvierst parallel eine anerkannte Berufsausbildung und ein Studium. Auch wenn die Berufsausbildung vor dem Studienabschluss endet, bleibt das gesamte duale Studium eine einheitliche Erstausbildung. Der Kindergeldanspruch besteht in der Regel bis zum Bachelorabschluss.
  • Praxisintegrierendes duales Studium: Du studierst und absolvierst Praxisphasen bei einem Unternehmen, ohne eine separate Berufsausbildung abzuschließen. Auch dieses Modell gilt als Erstausbildung.
  • Zweitausbildung oder weiteres Studium: Hast du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden, solange keine schädliche Erwerbstätigkeit vorliegt. In der Praxis bedeutet das: Du darfst regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Ausnahmen gelten z. B. für Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen).

Übrigens:
Die Bezeichnung „berufsbegleitend“ bei einem Studium ist dabei nicht entscheidend: ausschlaggebend ist der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit.

Sonderfälle und Altersgrenzen

Der Kindergeldanspruch endet grundsätzlich mit dem 25. Geburtstag. Es gibt jedoch Ausnahmen: Anerkannte Freiwilligendienste können die Anspruchsdauer verlängern, Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, haben unter Umständen einen zeitlich unbegrenzten Anspruch, und auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten werden berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen gelten für Kindergeld im dualen Studium?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen neben der Erstausbildung folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in Deutschland: Deine Familie muss in Deutschland wohnen oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
  • Alter: Du bist unter 25 Jahre.
  • Ausbildung oder Studium: Du befindest dich in einer Berufsausbildung, einem Vollzeit‑ oder dualen Studium, im Freiwilligen‑/Zivildienst oder in einer Überbrückungszeit.
  • Erstausbildung: Das duale Studium ist deine erste Ausbildung; Zweitstudiengänge werden nur gefördert, wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Ausbildungsintegrierendes vs. praxisintegrierendes Studium

Wie bereits erwähnt, unterscheidet man verschiedene duale Modelle. Beim ausbildungsintegrierenden Modell machst du eine klassische Ausbildung und studierst parallel; der Kindergeldanspruch endet erst mit dem Bachelor‑Abschluss. Beim praxisintegrierenden Modell absolvierst du lediglich Praxisphasen; auch hier gilt das Studium als Erstausbildung und der Anspruch bleibt bis zum Abschluss bestehen.

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Wie hoch ist das Kindergeld ab 2026?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Es spielt keine Rolle, wie viele Kinder deine Familie hat, der Betrag wird pro Kind gewährt. Anders als BAföG oder Wohngeld hängt die Höhe nicht vom Einkommen deiner Eltern ab.

Wer bekommt das Kindergeld – Eltern oder Studierende?

Das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern ausgezahlt, da es deren steuerliche Belastung mindern soll. Viele Eltern geben das Geld direkt an ihr Kind weiter, um Lebenshaltungskosten zu decken.

In besonderen Fällen kannst du beantragen, dass die Zahlung direkt auf dein Konto fließt, etwa wenn du nicht mehr im Elternhaus wohnst oder deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dazu stellst du einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.

Kindergeld beantragen – so funktioniert es

  1. Unterlagen sammeln: Du benötigst deine Geburtsurkunde, deine Immatrikulationsbescheinigung, ggf. deinen Ausbildungsvertrag oder einen Nachweis deines Praxispartners und deine Steuer‑ID.
  1. Antrag ausfüllen: Das Formular erhältst du online oder bei deiner örtlichen Familienkasse, die meist bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist. Eltern stellen den Antrag; willst du das Geld direkt erhalten, stellst du einen Abzweigungsantrag.
  1. Einreichen: Schicke den Antrag und alle Nachweise an die Familienkasse. Für Beamte erfolgt die Beantragung über den Dienstherrn.
  1. Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitung dauert etwa vier bis sechs Wochen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einzureichen, denn Kindergeld wird nur bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Wird mein Gehalt im dualen Studium angerechnet?

Nein. Seit Abschaffung der Einkommensgrenzen wird Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes gezahlt. Auch Nebenjobs oder die Übernahme von Studiengebühren durch den Praxispartner haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Wie lange gibt es Kindergeld im dualen Studium?

Der Anspruch besteht bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres und endet mit dem erfolgreichen Abschluss deines dualen Studiums. Solltest du dich entscheiden, direkt im Anschluss einen Master zu absolvieren, kann der Anspruch weiterbestehen, wenn der Master Teil deiner Erstausbildung ist und du das Studium ohne größere Unterbrechung fortführst.

Was tun bei Ablehnung oder Problemen?

Wird dein Antrag auf Kindergeld abgelehnt, solltest du die Begründung sorgfältig prüfen. Häufig fehlen Unterlagen oder das Studienmodell wurde falsch eingeordnet. Du kannst innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und fehlende Nachweise nachreichen. Die Familienkasse ist verpflichtet, den Fall erneut zu prüfen.

Duales Studium: Bachelor oder Master – Was ist an der CBS möglich?

Ob du nach dem Abitur direkt durchstarten willst oder bereits ein Erststudium abgeschlossen hast – an der CBS findest du duale Studienmodelle, die zu deinem Bildungsweg passen.

Bachelor

Abi in der Tasche und bereit für den Karrierestart? Das duale Bachelorstudium an der CBS verbindet Theorie und Praxis – ideal für Schulabgänger:innen.

Master

Bachelor abgeschlossen und Lust auf mehr? Das duale Masterstudium verbindet vertieftes Fachwissen mit Berufserfahrung – ideal für den nächsten Karriereschritt.

DEIN DUALES STUDIUM MIT ZUKUNFT: PRAXISNAH STUDIEREN – VIELFÄLTIGE BERUFSWEGE ERÖFFNEN

Starte dein duales Studium in zukunftsstarken Bereichen – von Wirtschaft über Soziales bis hin zu Gesundheit und Pädagogik. An der CBS kombinierst du fundiertes Fachwissen mit wertvoller Praxiserfahrung. So bereitest du dich optimal auf den Berufseinstieg vor – flexibel, praxisnah und mit besten Karrierechancen in einer dynamischen Arbeitswelt.

FAQs Häufige Fragen zum Kindergeld im dualen Studium

Kindergeld im dualen Studium wirft viele praktische Fragen auf, besonders zu Alter, Einkommen und Studienmodell. Hier findest du die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst, damit du schnell prüfen kannst, ob und wie lange ein Anspruch besteht.

Bekomme ich Kindergeld im dualen Studium?

Bis zu welchem Alter bekomme ich Kindergeld im dualen Studium?

Wird mein Gehalt im dualen Studium auf das Kindergeld angerechnet?

Wer erhält das Kindergeld – ich oder meine Eltern?

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Gibt es Kindergeld auch im Master?

Was mache ich bei einer Ablehnung?

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