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Wer die Uni verlässt und auf Jobsuche geht, hat ohne Praxiserfahrung schlechte Karten. Da kann der Abschluss noch so gut sein. Deshalb machen fast alle Studierenden irgendwann während ihres Studiums ein oder mehrere Praktika. Ob Pflichtpraktikum oder Freiwilliges Praktikum – in diesem Beitrag erklären wir den Unterschied, welche Vor- und Nachteile es gibt und welche Regeln zum Thema Gehalt, Urlaub und Dauer für die Praktika jeweils gelten.
Klar, Du sammelst Praxiserfahrung. Das klingt banal, stimmt aber und ist das allerwichtigste. Denn wer nur Schule oder Uni von innen kennt, weiß herzlich wenig über den Berufsalltag. Dort kommt es nicht nur auf Dein Wissen aus Vorlesungen oder Hausarbeiten an. Gefragt sind vor allem Soft-Skills: Kannst Du Dich in neue Aufgaben einarbeiten? Kannst Du nachfragen, wenn etwas unklar ist? Bist zu zuverlässig und hältst Dich an Vereinbarungen? Findest Du den richtigen Ton in Gesprächen mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen? Packst Du beim Papierstau im Drucker mit an oder schleichst Du Dich davon? Schaffst Du es, ein anerkanntes Teammitglied zu werden? Egal ob Pflichtpraktikum oder Freiwilliges Praktikum – Du lernst viel über das Arbeitsgebiet, über die Umgangsweisen und über Deine Stärken und Schwächen. Und nicht zu vergessen: Jedes Praktikum ist praktisch eine Probezeit, denn Dein Arbeitgeber lernt Dich kennen und Du bekommst einen Eindruck, ob das Unternehmen zu Dir passt. Ein Praktikum hat das Potenzial zu einer späteren Zusammenarbeit. Alles in allem also eine Riesenchance.
Kurz gesagt: wenn es für Dein Studium vorgeschrieben ist. Informationen darüber findest Du in der Studien- und Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Wenn Du ein Pflichtpraktikum nicht durchführst, fehlt Dir eine Voraussetzung für den Studienabschluss. Die Uni legt meistens auch genau fest, welche Leistungen Praktikantinnen und Praktikanten erbringen müssen. Zum Beispiel ein Praktikumstagebuch führen oder einen Praktikumsbericht schreiben. Beim Abschluss eines Praktikumsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es wichtig, dass dort explizit von einem Pflichtpraktikum gesprochen wird. Denn daraus ergeben sich rechtliche Folgen für Dich und Deinen Praktikumsgeber.
Ein Freiwilliges Praktikum kann in allen Leerlauf-Phase eine gute Idee sein: Zwischen Schule und Studium, in den Semesterferien, in Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz oder eine Anstellung nach dem Studium. Auch in Zeiten, in denen Du nichts anderes zu tun hast oder Du Dich neu orientieren möchtest, ist ein Freiwilliges Praktikum eine gute Alternative zum Leerlauf. Im Lebenslauf macht sich ein Freiwilliges Praktikum in der Regel besser als Leerlauf.
Wie der Name schon sagt, kannst Du die Inhalte und die Dauer Deines Praktikums frei mit dem Unternehmen gestalten. Die Vereinbarung sollte in einem Praktikumsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Bei Pflichtpraktika regelt die Studienordnung, wie lang das Praktikum mindestens sein muss. Das kann sich über zwei Monate zwischen zwei Semestern erstrecken oder sogar fünf bis sechs Monate und ein komplettes Semester ersetzen. Beim Freiwilligen Praktikum ist Dauer frei vereinbar. Du solltest prüfen, welcher Zeitraum für Deine angestrebte Stelle passt, damit Du eine gute Balance hast zwischen „günstige Arbeitskraft für das Unternehmen“ und „neues Lernen für Dich“. Die Dauer des Freiwilligen Praktikums hat aber rechtliche Auswirkung. Das erklären wir in den Antworten weiter unten.
Bei einem Pflichtpraktikum ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Dir ein Gehalt zu bezahlen, denn das Praktikum gilt als Zeit in der Ausbildung. Damit soll erreicht werden, dass Unternehmen möglichst viele Praktikumsplätze anbieten. Viele Studierende bekommen trotzdem eine Vergütung, wenn sie zum Beispiel vier bis sechs Monate im Betrieb bleiben oder sogar noch ihre Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben. Dann lohnt sich das Pflichtpraktikum auch für Unternehmen, die mitunter freiwillig 800 bis 1.200 Euro monatlich bezahlen.
Beim Freiwilligen Praktikum ist die Lage differenzierter. Zunächst unterliegen Praktikanten dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn liegt bei 9,50 Euro brutto pro Stunde (20.2.2021). Ob er bezahlt werden muss, hängt von der Dauer des Praktikums ab: Bleibst Du mehr als drei Monate im Unternehmen, ist der Mindestlohn fällig. Ist Dein Praktikum kürzer, hast Du keinen Anspruch auf Vergütung.
Jede Form der Vergütung im Praktikum zählt als Einkommen und wird zunächst bei der Lohnabrechnung versteuert. Allerdings haben Studierende je nach Steuerklasse und Familienstand gewisse Freibeträge für Einkünfte. Da spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus dem Aushilfsjob, einem Vertrag als Werkstudent oder aus dem Praktikumsverhältnis kommt. Bleibt Dein Jahreslohn unter 10.780 EUR, kannst Du mit einer Steuererklärung die bezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zurückerstattet bekommen.
Eingeschriebene Studierende bleiben während eines Pflichtpraktikums in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die normale Familienversicherung oder private Versicherung laufen einfach weiter. Die Höhe und die Dauer des Gehalts – falls welches gezahlt wird – spielt keine Rolle.
Wirst Du bei einem Freiwilligen Praktikum nicht bezahlt, fallen auch keine Sozialabgaben an. Bekommst Du ein Gehalt, dann gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis als Studierender. Hier sind die wichtigsten Regeln für das Arbeiten neben dem Studium.
Verhalten im Praktikum: 14 Tipps für ein erfolgreiches Praktikum
Solltest Du in einem Pflichtpraktikum ein Gehalt bekommen, wird das aufs Bafög angerechnet. Du musst also ausrechnen, ob sich das lohnt. Alternativ könntest Du während eines bezahlten Pflichtpraktikums mit dem Bafög aussetzen und nach dem Praktikum wieder einsteigen.
Machst Du ein bezahltes Freiwilliges Praktikum, gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Nebenjobs. Du hast einen Freibetrag und erst wenn der überschritten wird, wird das Praktikumsgehalt auf Dein Bafög angerechnet.
Im Pflichtpraktikum gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Urlaub, denn Du musst ja die vorgeschriebene Praktikumsdauer erreichen. Dauert Dein Pflichtpraktikum länger als zwei Monate, vereinbaren Unternehmen manchmal individuelle Urlaubszeiten. Dann solltest Du trotzdem darauf achten, dass Du die Mindest-Anwesenheit im Pflichtpraktikum einhältst.
Im Freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist die Lage wieder anders. Da es sich um ein normales Arbeitsverhältnis handelt, erwirbst Du auch Anspruch auf bezahlten Urlaub – also Urlaub, in dem Dein Gehalt weiterbezahlt wird. Pro Monat stehen Dir zwei Urlaubstage zu.
Falls Du es genauer wissen möchtest: im Bundesurlaubsgesetz ist alles definiert.
Im Pflichtpraktikum hast Du keinen Anspruch auf Gehalt oder Urlaub. Du bist weiterhin ganz normal krankenversichert. Verdienst Du trotzdem, gelten die allgemeinen Regeln für „Arbeiten neben dem Studium“.
Im Freiwilligen Praktikum hast Du Anspruch auf Mindestlohn, wenn Dein Praktikum länger als drei Monate dauert. Für Dich gelten dann die gleichen Vorschriften und Regeln wie für normale Arbeitnehmer in Bezug auf Steuern, Sozialabgaben, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
An der CBS International Business School legen wir sehr viel Wert auf Praxisnähe. Sowohl in den Bachelor-, als auch in den Master-Studiengängen ist jeweils ein Praktikum vorgesehen. Denn wir möchten, dass alle Studierenden Praxiserfahrung sammeln, um das Gelernte in realen Situationen anwenden zu können. Unternehmen achten bei Neueinstellungen besonders auf relevante Praxiserfahrung. Wie bei fast allen Studiengängen muss man auch an der CBS ein Pflichtpraktikum absolvieren. An manchen Universitäten oder Hochschulen wird es nach Ende des Bachelor- und vor Beginn des Masterstudiums verlangt, an anderen jedoch bereits zwischen den Semestern. An der CBS muss ein Pflichtpraktikum innerhalb des Studiums absolviert werden, zwischen welchen Semestern ist jedoch vom Studiengang abhängig. Beim Studiengang International Business wird das Pflichtpraktikum zwischen dem vierten und dem fünften Semester absolviert. Die Semesterferien vor dem Pflicht-Auslandssemester verbringst Du also im Praktikum.
Die Rahmenbedingungen sind ganz klar vorgeschrieben. Im Falle der CBS beträgt die Mindestlaufzeit für das Praktikum 8 Wochen. Zudem wird die Arbeitszeit auf mindestens 38 Stunden pro Woche festgesetzt. Die Aufgabenbereiche, in die man während des Praktikums eingeteilt wird, müssen auch zum Studiengang und zu der jeweiligen Spezialisierung des Studierenden passen. Es ist nicht einfach, einen Praktikumsplatz für eine Dauer von 8 Wochen zu finden, da die meisten großen Unternehmen erst Praktikantinnen und Praktikanten ab drei Monaten beschäftigen. Dies ist jedoch für die meisten Studierenden nicht einzuhalten, da diese zwischen den Semestern aufgrund eines frühen Semesterstarts im Ausland keine drei Monate zur Verfügung haben.
Unternehmen schätzen die CBS International Business School und suchen deshalb gezielt unter den Studierenden nach Kandidat/-innen, beispielsweise für Praktikumsplätze. Aktuelle Ausschreibungen findest Du online in unserem CBS Career Center. Wir ermutigen Dich aber auch, selbst auf die Suche nach einem Praktikumsplatz im In- oder Ausland zu gehen. Folge Deinen Interessen! Oder lass Dich von Vertreter/-innen von Unternehmen inspirieren, die bei Career Events zu Gast bei uns an der International Business School sind.
Ganz gleich für welches Unternehmen Du Dich letztlich entscheidest, der CBS Career Service unterstützt Dich dabei, Stellenangebote zu bewerten und Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Wir helfen Dir, Fehler zu vermeiden und geben Insider-Tipps über Dos, Don‘ts und ungeschriebene Regeln, um Dir bei der Suche nach einem passenden Praktikum zu helfen. Die Bewerbung selbst bleibt natürlich Deine Aufgabe.
So findest Du das passende Praktikum – mehr Infos findest Du hier
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