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Internationalität & Studentenleben
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen
Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14.8 Mrd. € ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ findest Du auf der Webseite der Europäischen Kommission
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
+ Mobilität von Lehrenden (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 (hiernach „das Programm” genannt) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Sieh hier die Erasmus Charta für Hochschulbildung für die CBS International Business School ein.
Die Erasmus Erklärung zur europäischen Hochschulpolitik kannst Du hier einsehen.
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.”
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst Du beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
Je Studienzyklus können bis zu zwölf Monate gefördert werden.
Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten (auch mehrfach).
Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Reguläre Immatrikulation an der CBS
Abschluss des ersten Studienjahres
Bei einem Pflichtauslandssemester bewirbst Du Dich im 3. Fachsemester an der CBS
Bei einem freiwilligen Auslandssemester (z.B. im Master) bewirbst Du Dich im 2. Fachsemester
Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zum Erasmus+ Programm vom CBS International Office veröffentlicht werden.
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat.
Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
Akademische Anerkennung des Praktikums
Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Regulär immartikulierte Studierende an der CBS
Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zu Erasmus+ Praktika vom CBS Career Service veröffentlicht werden.
Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer”).
Ab dem Projektjahr 2018 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
Gruppe 1 (monatlich 450 €): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 390 €): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 330 €): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 105 € zusätzlich, also 555 € in der Gruppe 1, 495 € in der Gruppe 2 und 435 € in der Gruppe 3.
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta” geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Tests zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität ), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
Dozenten ohne Dotierung
Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Unternehmenspersonal
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
Allgemeine & technische Verwaltung
Bibliothek
Fachbereiche
Fakultäten
Finanzen
International Office
Öffentlichkeitsarbeit
Studierendenberatung
Technologie & Transfer
Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
Hospitationen
Job Shadowing
Studienbesuche
Teilnahme an Workshops und Seminaren
Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
Stärkung der eigenen Kompetenzen
Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer”). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Gruppe 1: 160 € am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
Gruppe 2: 140 € am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
Gruppe 3: 120 € am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
Gruppe 4: 100 € am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
100 km – 499 km mit 180 €
500 km – 1.999 km mit 275 €
2.000 km – 2.999 km mit 360 €
3.000 km – 3.999 km mit 530 €
4.000 km – 7.999 km mit 820 €
8.000 km und mehr mit 1.100 €
Internationale Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Semester oder ein Studienjahr an der CBS International Business School absolvieren möchten, können alle Informationen zu den angebotenen Kursen für internationale Studierende, Bewerbungsprozess, sprachlichen Voraussetzungen, Unterstützung und Ansprechpartner an der CBS hier finden.