Bachelor Vollzeit Englisch
Bachelor Vollzeit Deutsch
Bachelor Dual Management
Prep4University Programm
Master Vollzeit Englisch
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Master Berufsbegleitend Deutsch
Master Dual Management & Technik
Standorte
Campus Köln
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Campus Berlin/Potsdam
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Internationalität & Studentenleben
Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.
Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.
Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.
Das Programm beinhaltet folgende Leitaktionen:
Leitaktion 1 – Mobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Leitaktion 3 – Politikunterstützung
Erasmus+ verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).
Weitere Informationen zum Erasmus+ findest Du auch auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Mit den Erasmus+ Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert:
Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert. Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst )im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm
Die EU finanziert das Erasmus-Programm seit 35 Jahren. Es hat bis jetzt über drei Millionen europäischen Studierenden ermöglicht, einen Teil ihrer Studien in einer Hochschuleinrichtung oder -organisation in Europa zu absolvieren.
Erasmus+ eröffnet solche Möglichkeiten für alle – Studierende, Personal, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte, Freiwillige und andere Interessierte. Das Programm ist nicht nur für Europa oder die europäischen Bürgerinnen und Bürger gedacht, sondern steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Ländern offen.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Jede Hochschuleinrichtung, die an diesem EU-Programm teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Die Erasmus Erklärung zur europäischen Hochschulpolitik (European Policy Statement) der CBS kannst Du hier einsehen.
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.”
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst Du beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.
Hinweis Berichtspflicht:
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Reguläre Immatrikulation an der CBS
Abschluss des ersten Studienjahres
Bei einem Pflichtauslandssemester bewirbst Du Dich im 3. Fachsemester an der CBS
Bei einem freiwilligen Auslandssemester (z.B. im Master) bewirbst Du Dich im 2. Fachsemester
Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zum Erasmus+ Programm vom CBS International Office veröffentlicht werden.
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat.
Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
ggf. akademische Anerkennung des Praktikums
Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
Regulär immatrikulierte Studierende der CBS
Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zu Erasmus+ Praktika vom CBS Career Service veröffentlicht werden.
Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer”).
Die entsprechende Aufteilung in drei Ländergruppen wird zentral von Erasmus+ vorgegeben.
In den Projektjahren 2021, 2022 und 2023 gelten unterschiedliche national festgelegte Förderhöhen für Studienaufenthalte (SMS): https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich.
Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge (top-ups) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen.
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Das Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen: vom Auszubildenden bis zum Präsidenten.
Zum Beispiel Hochschulpersonal aus den folgenden Bereichen:
Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens zwei Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichts- und Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit dem Projektjahr 2021 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für die unterschiedlichen Ländergruppen bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Bei nachhaltigem Reisen gelten leicht erhöhte Pauschalen.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Internationale Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Semester oder ein Studienjahr an der CBS International Business School absolvieren möchten, können alle Informationen zu den angebotenen Kursen für internationale Studierende, Bewerbungsprozess, sprachlichen Voraussetzungen, Unterstützung und Ansprechpartner an der CBS hier finden.